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Scheffer OHG
Kaiserstr. 9 - 11
D-26122 Oldenburg
Telefon: 0441 - 24 88 766
Telefax: 0441 - 24 88 974

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Hans Eberhard Scheffer
Wolfgang Plückthun
Günter Behring
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg
Registernummer: HR.2517
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: 117487522

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich, Gegenstand

1.Vertrag/Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung per eMail oder unsere Rechnungsstellung bzw. Versand zu Stande. Mit Hereingabe der Bestellung aufgrund unseres Angebotes/Preisliste, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt und liegen in der jeweils gültigen Fassung auch allen künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Lieferer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Daten und sonstige Angaben sind erst nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich und gelten erst dann als zugesicherte Eigenschaft. Angebote, Preislisten, Prospekte und Handbücher etc. zählen nicht als ausdrückliche, schriftliche Bestätigung. Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Firma H.E.Scheffer OHG bestätigt werden.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager Oldenburg zuzüglich Transport, Verpackung und Transportversicherung. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Kreditkarte oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei Abrufaufträgen dient der Preis bei Vertragsabschluß als Grundpreis. Mit Ausnahme einer schriftlichen Festpreisgarantie berechtigen eventuelle Preisänderungen oder Wechselkursänderungen während der Laufzeit des Vertrages die Firma H.E.Scheffer OHG zu einer entsprechenden Preisanpassung. Eine Auftragsbestätigung ohne zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis auf einen garantierten Festpreis gilt nicht als eine Festpreisgarantie.

3. Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung maßgebend. Wir sind auch zur Teillieferung berechtigt. Alle sonstigen Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten geklärt sind, andernfalls ab der endgültigen Klärung aller Einzelheiten. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. einer planmäßigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand-/Lieferfristen haften wir darüber hinaus nur, wenn sie von uns ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet wurden. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er von uns ausdrücklich als "garantierter Fixtermin" schriftlich bestätigt wurde, ansonsten gelten die genannten Vorbehalte. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die H.E.Scheffer OHG ist im Fall von ihr nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden könnten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hieraus irgendwelche gegenseitigen Schadenersatzansprüche sich herleiten lassen. Bei Lieferverzug, den die H.E.Scheffer OHG zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen lediglich das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn der Firma H.E.Scheffer OHG wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. In diesem Falle ist der maximale Schadenersatz auf EURO 2500 beschränkt. Die H.E.Scheffer OHG behält sich eine Verbesserung oder Änderung der Leistung vor, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der H.E.Scheffer OHG dem Käufer zumutbar sind.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder Bar-Nachnahmeversand (max. EURO 200,-- pro Euro-Scheck). Die H.E.Scheffer OHG behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Ware nur gegen Bar- bzw. Euroschecknachnahme, oder Kreditkartenzahlung zu versenden, auch wenn anderslautende Lieferverträge geschlossen worden sind. Der H.E.Scheffer OHG steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf der Zahlstelle (Bankkonto) der H.E.Scheffer OHG endgültig gutgeschrieben worden ist. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum vollständigen Zahlunseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten für Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn die H.E.Scheffer OHG hat die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die H.E.Scheffer OHG zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der H.E.Scheffer OHG gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Kreditversicherung der H.E.Scheffer OHG die Kreditlinie des Kunden kündigt. Falls die H.E.Scheffer OHG weiterhin an ihrem Vertrag festhält, ist sie berechtigt, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an, ist die H.E.Scheffer OHG berechtigt, Zinsen in Höhe von der Geschäftsbank der H.E.Scheffer OHG geforderten Zinssatz zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichteinlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grund - trägt der Käufer sämtliche hiermit verbundene Bankgebühren, sowie eine Bearbeitungspauschale der H.E.Scheffer OHG von EURO 20,-. Sollte der Käufer den Nachweis erbringen können, daß die Bearbeitung des Vorganges weniger Kosten, als diese Bearbeitungspauschale verursacht hat, so ist lediglich der vom Käufer nachgewiesene Betrag zu entrichten. Dieser darf nicht niedriger sein, als der gesetzlich anerkannte. Die H.E.Scheffer OHG ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der transportführenden Person oder Einrichtung übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der H.E.Scheffer OHG verlassen hat. Auf Kosten des Käufers und auf dessen ausdrücklichen Wunsch versichert die H.E.Scheffer OHG die Ware. Bei Sendungen an die H.E.Scheffer OHG trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware im Hause der H.E.Scheffer OHG sowie die gesamten Transportkosten. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der E.H.Scheffer OHG, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus von der H.E.Scheffer OHG nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die H.E.Scheffer OHG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von der H.E.Scheffer OHG gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der H.E.Scheffer OHG, ohne daß hieraus Verbindlichkeiten für die H.E.Scheffer OHG wachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die H.E.Scheffer OHG Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der H.E.Scheffer OHG gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die H.E.Scheffer OHG gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Mieteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an H.E.Scheffer OHG ab und verwahrt diese kostenfrei. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verkaufen oder zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die H.E.Scheffer OHG ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen fürderen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachge kommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird er vom Käufer auf den Eigentumsvorbehalt der H.E.Scheffer OHG hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigt. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Nichteinlösung von Schecks mangels Deckung ist die H.E.Scheffer OHG berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der H.E.Scheffer OHG die erhaltene Ware im verbleibenden Umfange auf eigene Kosten und Gefahr an die H.E.Scheffer OHG zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die H.E.Scheffer OHG liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird die H.E.Scheffer OHG auf Verlangen des Käufers soweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen. Der Käufer ist dazu verpflichtet, der H.E.Scheffer OHG jederzeit die gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die H.E.Scheffer OHG abgetreten sind, zu erteilen. Zugriffe dritter auf solche Produkte oder Ansprüche hat der Besteller uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller.

7. Schutzrechte/Urheberschutz

Sollte ein dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht uns frei, ggf. mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozeß zu führen. Eine Haftung aus Schäden aus Patentverletzung übernehmen wir nur sofern uns grobe Fahrlässigkeit zweifelsfrei nachgewiesen wird. Eine Haftung ist nur dann gegeben, wenn der H.E.Scheffer OHG grobes Verschulden nachzuweisen ist. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind uns angemessen zu bevorschussen. Für den Liefer/Leistungsumfang gelieferter Software gelten die etwaige Herstellerbedingungen, vorrangig den Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, Bedingungen den Lieferungen beilag und diese rechtsgültig vereinbart worden sind. (Willenserklärung z. B. durch Bruch eines Siegels oder öffnen der Verpackung mit einem entsprechenden Hinweis) In diesem Falle kommt ein Vertrag direkt zwischen Programm/Softwarehersteller und dem Kunden zustande. Eine etwaige Haftung der H.E.Scheffer OHG auf Mängel oder fehlenden Eigenschaften wird hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern diese Eigenschaften bzw. Mängelfreiheit nicht ausdrücklich vorher schriftlich durch die H.E.Scheffer OHG bestätigt wurde. Im Gegenzug tritt die H.E.Scheffer OHG ihre etwaigen Ansprüche soweit vorhanden gegen den Softwarehersteller hiermit ausdrücklich an den Käufer ab. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, wird dem Käufer für Software ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese anderen weder zur Nutzung noch zum Kopieren überlassen. Bei Verstoß gegen das Nutzungsrecht und oder der Hersteller und oder der Urheberrechtsvorschriften haftet der Käufer für alle der bei der H.E.Scheffer OHG entstandenen und entstehenden, mittelbaren und unmittelbaren Schäden im vollen Umfang zusätzlich zu den zwischen den Hersteller und Käufer getroffenen Vereinbarungen.

8. Ausfuhr

Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärung ist vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen. Der Käufer haftet für die der H.E.Scheffer OHG entstehenden Schäden und Folgeschäden der durch die Nichteinhaltung der Exportvorschriften durch den Käufer entstehen im vollen Umfang.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate für Mängel an der gelieferten Ware und auch bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. Gefahrenübergang. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der H.E.Scheffer OHG oder des Herstellers nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muß der H.E.Scheffer OHG etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die H.E.Scheffer OHG frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr in der Originalverpackung, verbunden mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins- bzw. Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die H.E.Scheffer OHG einzusenden. Wird die Ware ohne sämtliche oben genannten Unterlagen eingesandt, übernimmt die H.E.Scheffer OHG keine Haftung für Verzögerungen in der Bearbeitung. Eine rechtswirksame Inverzugsetzung der H.E.Scheffer OHG für die Vornahme etwaiger Mängelbeseitigungsarbeiten kann in diesem Fall nicht erfolgen. Werden an den zurückgesandten Teilen oder Geräten keine Fehler festgestellt, so ist der Einsender zur Zahlung einer Aufwandspauschale verpflichtet, die sich aus der jeweiligen Servicepreisliste (Pauschale) ergibt, außer der Käufer kann den Nachweis erbringen, daß die Kosten für die Überprüfung geringer, als die geltend gemachte Aufwandspauschale waren. Sollten die Kosten durch besonderen Aufwand (z. B. bei einer Überprüfung durch den Hersteller ) einen angemessenen höheren Betrag ergeben so ist der Kunde zur Zahlung des höheren Betrages verpflichtet. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Hygieneartikel wie z. B. Vibratoren, Intimschmuck etc. sind von der Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung, Handhabung von Geräten oder Teilen, sowie der Fremdeingriff oder das Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich, schriftlich autorisierten Personen hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen die H.E.Scheffer OHG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen die vorstehenden Absätze erhalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel bezieht sich auf eine zugesicherte Eigenschaft. In diesem Falle ist der maximale Schadensersatz auf EURO 2500 beschränkt. Für Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist die H.E.Scheffer OHG nur verpflichtet, wenn a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz der H.E.Scheffer OHG oder b) auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist (siehe hierzu Absatz Vertrag/Angebote). Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind etwaige Schadenersatzansprüche, gemäß vorstehenden Abschnitten wie folgt eingeschränkt: a) keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, mangel Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz begründet wird. b) jede Haftung ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluß nach den von der H.E.Scheffer OHG bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Solange das Liefergut bei der H.E.Scheffer OHG zur Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder dessen Beseitigung befindet, ist die Frist unterbrochen und zwar so lange bis das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitgeteilt wurde oder der Mangel durch die H.E.Scheffer OHG für beseitigt erklärt worden ist bzw. die Beseitigung verweigert wurde. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist bleibt die Kaufpreisfälligkeit bei etwaigen Mängelrügen unberührt, es sei denn Gegenteiliges wird von der H.E.Scheffer OHG schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlußgesetzes. Für Vollkaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlichen Sondervermögens ist Erfüllungsort Oldenburg und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisses unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Oldenburg und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Die H.E.Scheffer OHG ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

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